In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Bettwäsche, Nutzung Sauna, Holzbackofen, Energiekosten Gruppenraum), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Wurde eine Anzahlung vereinbart, ist diese bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist bis Anreise per Barzahlung oder per Überweisung zu leisten. Der Mietpreis gilt für die angegebenen Mitreisenden. Gäste müssen angemeldet und ein Betrag von 5€ pro Gast/Tag gezahlt werden.
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 14.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Mietobjekt befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder einer Kontaktperson mitzuteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen und Aufräumen des Geschirrs, auch aus Geschirrspülmaschinen, und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer. Sollten Kinderstuhl oder Reisebett zur Verfügung gestellt wurden sein, sind diese in sauberen Zustand zu hinterlassen. Entsteht dem Vermieter ein Mehraufwand durch Unterlassen der Aufgaben durch den Mieter, behält er sich vor, eine zusätzliche Gebühr zu verlangen.
Kann der Mieter den Termin nicht einhalten, sollte er dies möglichst rechtzeitig mitteilen. Maßgeblich für den Tag der Stornierung ist der Zugang der schriftlichen Stornierungserklärung. Anfallende Bearbeitungsgebühren betragen 50€ bis 5% des Gesamtpreises. Bei kurzfristiger Absage gelten folgende Gebühren: 50% des Mietpreises bei Rücktritt innerhalb der letzten 42 Tage bis 7. Tag vor Mietbeginn. Vom 6. Tag bis Ankunftsdatum oder bei Nichtanreise sind 95% des Mietpreises fällig. Wir versuchen die entsprechenden Räume anderweitig zu vergeben, sollte es zu einem Rücktritt kommen. Bei Nichtvergabe kommt es zur Zahlung des Mieters.
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
Unser Objekt ist ein Nichtraucherhaus.
Der Mieter erklärt sich einverstanden, die Hausordnung und Hinweise von Seiten des Vermieters zu befolgen. Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und Garten mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihn benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Küchenrolle, feuchtes Toilettenpapier/ Baby- Feuchttücher, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Wir bitten darum, das Inventar der FEWO und des Gruppenraumes am jeweiligen Ort zu belassen. Für Terrasse, Hof und Außenbereich stehen Biertischgarnitur und weitere Stühle bereit.
Die Flächen auf dem Grundstück wie Wiesen dürfen gern genutzt werden. Angelegte Blumenbeete um das Haus sollen dabei nicht betreten, beschädigt oder Blumen darauf gepflückt werden.
Das Grillen ist an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
Tiere, insbesondere Hunde und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag in der Ferienwohnung 1 gehalten werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Pro Tier und Nacht berechnen wir 10 €. Tiere sollen bitte nicht auf Bett/Sofa gehalten werden. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z. B. Brand, Überschwemmung etc.).
Für die Benutzung des Hauses und des Grundstückes, einschließlich Teich, Pool, Sauna etc., übernimmt der Vermieter keine Haftung. Eltern haften für ihre Kinder.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.